Schädlingsbekämpfung im Landkreis Karlsruhe: Arten im Überblick
Diese Seite zeigt, welche Art vorliegt, bevor über eine Behandlung gesprochen wird. Wespe oder Hornisse, Ratte oder Marder, Silberfisch oder Papierfischchen: Die Unterscheidung entscheidet über Vorgehen und Rechtslage. Jede Art hat eine eigene Fachseite mit Details zur Behandlung im Landkreis Karlsruhe.
Die neun Arten im Überblick

Wespen
Rundes Nest aus grauem Papierstoff, unter Dachvorsprüngen oder in Rollladenkästen, reger Flugverkehr ab Mai
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Hornissen
Deutlich größer als die Wespe, tieferer Brummton im Flug, Nest oft in Baumhöhlen oder Rollladenkästen
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Ratten
Nagespuren an Kabeln und Verpackungen, fettige Laufspuren entlang der Wand, kotartige Spindeln in Ecken
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Mäuse
Kleine schwarze Kotkrümel in Schubladen, kratzende Geräusche nachts, angeknabberte Lebensmittelverpackungen
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Marder
Polternde Geräusche auf dem Dachboden in der Dämmerung, beißender Geruch, angenagte Kabel und Dämmmaterial
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Bettwanzen
Rötliche Stichreihen am Morgen, dunkle Kotpunkte auf Matratzennähten, süßlicher Geruch im Schlafzimmer
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Schaben
Nachtaktive braune Insekten in Küche oder Bad, kleine dunkle Kotspuren hinter Geräten, unangenehmer Geruch
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Ameisen
Laufspuren entlang von Fugen und Terrassenplatten, kleine Erdhügel im Rasen, Straßen zu Süßem in der Küche
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Silberfische
Silbrig glänzende, fischförmige Tiere in Bad oder Keller, nachts an feuchten Stellen, sehr schnelle Bewegung
Zur Leistung →Warum zuerst die Art geklärt wird
Eine Wespe und eine Hornisse werden oft verwechselt, dabei entscheidet die Art über das Recht. Wespennester dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden, bei der heimischen Hornisse gilt derselbe Schutzstatus. Baden-Württemberg ist zugleich das älteste Verbreitungsgebiet der Asiatischen Hornisse in Deutschland, einer invasiven Art, für die ein anderes Vorgehen gilt als für die heimische. Wer die beiden Arten am Nest oder im Flug nicht sicher unterscheidet, riskiert einen Fehlgriff mit rechtlichen Folgen und muss die Behandlung im Zweifel abbrechen.
Auch bei kleineren Schädlingen zahlt sich die genaue Bestimmung aus, bevor überhaupt über eine Behandlung gesprochen wird. Ein Papierfischchen sieht dem Silberfisch zum Verwechseln ähnlich, lebt aber unter anderen Bedingungen und braucht eine andere Behandlung. Beim Steinmarder gilt Jagdrecht: erlaubt ist Vergrämen und das Schließen von Zugängen, nicht das Töten des Tieres. Die Fachkraft schaut sich vor Ort Spuren, Kot, Nistmaterial und Zugangswege an und entscheidet erst danach, welches Vorgehen zur Art und zur Rechtslage passt.
Saison und Rechtslage auf einen Blick
| Art | Wann sie auffällt | Rechtlicher Rahmen |
|---|---|---|
| Wespen | Mai bis Oktober | Hornissen und Wildbienen stehen unter Artenschutz. Ein Nest darf nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden. |
| Hornissen | Juni bis Oktober | Die heimische Hornisse ist besonders geschützt. Die Asiatische Hornisse ist eine invasive Art und wird anders behandelt — die Unterscheidung entscheidet über das Vorgehen. |
| Ratten | ganzjährig, Spitze im Herbst | Auf privatem Grund ist der Eigentümer für die Bekämpfung zuständig; die Gemeinden nehmen Meldungen entgegen. |
| Mäuse | ganzjährig, Spitze im Spätherbst | keine besonderen Auflagen |
| Marder | ganzjährig, Spitze im Frühjahr | Steinmarder unterliegen dem Jagdrecht: vergrämen und Zugänge schließen, nicht töten. |
| Bettwanzen | ganzjährig | Anfahrt ohne Fahrzeugbeschriftung. |
| Schaben | ganzjährig | In Lebensmittelbetrieben ist die Lebensmittelüberwachung des Landratsamts die zuständige Aufsicht. |
| Ameisen | April bis September | keine besonderen Auflagen |
| Silberfische | ganzjährig | Papierfischchen werden häufig mit Silberfischen verwechselt und brauchen eine andere Behandlung. |
Art noch unklar?
Beschreiben Sie am Telefon, was Sie sehen — Spuren, Geräusche, Ort im Haus. Danach steht fest, was nötig ist.
Was für alle Arten gilt
Unabhängig von der Art gelten im Landkreis Karlsruhe dieselben Grundsätze für Anfahrt, Zuständigkeit und Ablauf der Bekämpfung, von der Rheinebene bis zum Kraichgau.
- Diskrete AnfahrtFahrzeuge und Kleidung sind nicht beschriftet. Weder Nachbarn noch Kollegen im Betrieb sehen von außen, worum es bei dem Termin geht
- Vor-Ort-Einschätzung zuerstDie Fachkraft bestimmt die Art anhand von Spuren, Kot, Nistmaterial oder Fraßbild, bevor überhaupt über eine Behandlung gesprochen wird
- Rechtslage wird geprüftArtenschutz, Jagdrecht oder Denkmalschutz können je nach Art und Gebäude greifen. Das klärt der Betrieb vor dem ersten Eingriff, nicht danach
- Vier Landschaftsräume, ein AnsprechpartnerRheinebene, Bergstraße, Neckartal und Kraichgau unterscheiden sich baulich deutlich, von feuchten Kellern bis zu Fachwerk und Scheunen. Wir nehmen den Auftrag an und sprechen die Details zum Termin ab
Fragen zu den Leistungen
Welche Schädlinge werden hier behandelt?
Neun Arten stehen auf dieser Seite: Wespen, Hornissen, Ratten, Mäuse, Marder, Bettwanzen, Schaben, Ameisen und Silberfische, dazu Papierfischchen als eigene, ähnlich aussehende Art mit eigener Behandlung. Tauben gehören nicht zum Angebot dieser Marke, dafür gibt es keine Fachseite und keinen Verweis.
Wie unterscheide ich Wespe und Hornisse?
Die Hornisse ist deutlich größer als die Wespe und fliegt mit tieferem Brummton, ihr Nest sitzt oft in Baumhöhlen statt am Dachvorsprung. Bei Unsicherheit schaut die Fachkraft sich Nest und Tiere vor Ort an, denn die Asiatische Hornisse als invasive Art verlangt ein anderes Vorgehen als die geschützte heimische Art.
Wer ist bei Ratten im Garten zuständig?
Auf privatem Grund liegt die Bekämpfung beim Eigentümer, nicht bei einer Behörde. Meldungen zu Ratten im öffentlichen Raum, etwa an Straßen oder auf Grünflächen, nimmt die jeweilige Gemeinde entgegen, nicht der Landkreis Karlsruhe als Kreisverwaltung.
Darf ich ein Marderrevier selbst räumen?
Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht, ganzjährig und unabhängig von der Jahreszeit mit Spitze im Frühjahr. Erlaubt ist Vergrämen und das dauerhafte Schließen von Zugängen, nicht das Töten oder Fangen des Tieres. Die Fachkraft plant Kontrolle und Verschluss entsprechend.
Was passiert bei Fachwerk oder denkmalgeschützten Gebäuden?
An denkmalgeschütztem Fachwerk, wie es im Neckartal am Ufer häufig vorkommt, wird vor jeder Behandlung die Untere Denkmalschutzbehörde einbezogen, damit Eingriffe an der Bausubstanz zulässig bleiben. Das gilt zusätzlich zu den artspezifischen Vorgaben etwa bei Hornissen oder Mardern.
Fall schildern
Ein Anruf ist der kürzeste Weg. Wenn es schriftlich sein soll: das Formular steht auf einer eigenen Seite, damit es hier nicht jede Seite verlängert.