Schädlingsbekämpfung im Landkreis Karlsruhe — 24 Gemeinden, Fachkraft aus der Nähe 01579 248366-4
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Schädlingsbekämpfung im Landkreis Karlsruhe: Arten im Überblick

Diese Seite zeigt, welche Art vorliegt, bevor über eine Behandlung gesprochen wird. Wespe oder Hornisse, Ratte oder Marder, Silberfisch oder Papierfischchen: Die Unterscheidung entscheidet über Vorgehen und Rechtslage. Jede Art hat eine eigene Fachseite mit Details zur Behandlung im Landkreis Karlsruhe.

Einordnung

Warum zuerst die Art geklärt wird

Eine Wespe und eine Hornisse werden oft verwechselt, dabei entscheidet die Art über das Recht. Wespennester dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden, bei der heimischen Hornisse gilt derselbe Schutzstatus. Baden-Württemberg ist zugleich das älteste Verbreitungsgebiet der Asiatischen Hornisse in Deutschland, einer invasiven Art, für die ein anderes Vorgehen gilt als für die heimische. Wer die beiden Arten am Nest oder im Flug nicht sicher unterscheidet, riskiert einen Fehlgriff mit rechtlichen Folgen und muss die Behandlung im Zweifel abbrechen.

Auch bei kleineren Schädlingen zahlt sich die genaue Bestimmung aus, bevor überhaupt über eine Behandlung gesprochen wird. Ein Papierfischchen sieht dem Silberfisch zum Verwechseln ähnlich, lebt aber unter anderen Bedingungen und braucht eine andere Behandlung. Beim Steinmarder gilt Jagdrecht: erlaubt ist Vergrämen und das Schließen von Zugängen, nicht das Töten des Tieres. Die Fachkraft schaut sich vor Ort Spuren, Kot, Nistmaterial und Zugangswege an und entscheidet erst danach, welches Vorgehen zur Art und zur Rechtslage passt.

Übersicht

Saison und Rechtslage auf einen Blick

ArtWann sie auffälltRechtlicher Rahmen
WespenMai bis OktoberHornissen und Wildbienen stehen unter Artenschutz. Ein Nest darf nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden.
HornissenJuni bis OktoberDie heimische Hornisse ist besonders geschützt. Die Asiatische Hornisse ist eine invasive Art und wird anders behandelt — die Unterscheidung entscheidet über das Vorgehen.
Rattenganzjährig, Spitze im HerbstAuf privatem Grund ist der Eigentümer für die Bekämpfung zuständig; die Gemeinden nehmen Meldungen entgegen.
Mäuseganzjährig, Spitze im Spätherbstkeine besonderen Auflagen
Marderganzjährig, Spitze im FrühjahrSteinmarder unterliegen dem Jagdrecht: vergrämen und Zugänge schließen, nicht töten.
BettwanzenganzjährigAnfahrt ohne Fahrzeugbeschriftung.
SchabenganzjährigIn Lebensmittelbetrieben ist die Lebensmittelüberwachung des Landratsamts die zuständige Aufsicht.
AmeisenApril bis Septemberkeine besonderen Auflagen
SilberfischeganzjährigPapierfischchen werden häufig mit Silberfischen verwechselt und brauchen eine andere Behandlung.

Art noch unklar?

Beschreiben Sie am Telefon, was Sie sehen — Spuren, Geräusche, Ort im Haus. Danach steht fest, was nötig ist.

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Was für alle Arten gilt

Unabhängig von der Art gelten im Landkreis Karlsruhe dieselben Grundsätze für Anfahrt, Zuständigkeit und Ablauf der Bekämpfung, von der Rheinebene bis zum Kraichgau.

  • Diskrete AnfahrtFahrzeuge und Kleidung sind nicht beschriftet. Weder Nachbarn noch Kollegen im Betrieb sehen von außen, worum es bei dem Termin geht
  • Vor-Ort-Einschätzung zuerstDie Fachkraft bestimmt die Art anhand von Spuren, Kot, Nistmaterial oder Fraßbild, bevor überhaupt über eine Behandlung gesprochen wird
  • Rechtslage wird geprüftArtenschutz, Jagdrecht oder Denkmalschutz können je nach Art und Gebäude greifen. Das klärt der Betrieb vor dem ersten Eingriff, nicht danach
  • Vier Landschaftsräume, ein AnsprechpartnerRheinebene, Bergstraße, Neckartal und Kraichgau unterscheiden sich baulich deutlich, von feuchten Kellern bis zu Fachwerk und Scheunen. Wir nehmen den Auftrag an und sprechen die Details zum Termin ab
FAQ

Fragen zu den Leistungen

Welche Schädlinge werden hier behandelt?

Neun Arten stehen auf dieser Seite: Wespen, Hornissen, Ratten, Mäuse, Marder, Bettwanzen, Schaben, Ameisen und Silberfische, dazu Papierfischchen als eigene, ähnlich aussehende Art mit eigener Behandlung. Tauben gehören nicht zum Angebot dieser Marke, dafür gibt es keine Fachseite und keinen Verweis.

Wie unterscheide ich Wespe und Hornisse?

Die Hornisse ist deutlich größer als die Wespe und fliegt mit tieferem Brummton, ihr Nest sitzt oft in Baumhöhlen statt am Dachvorsprung. Bei Unsicherheit schaut die Fachkraft sich Nest und Tiere vor Ort an, denn die Asiatische Hornisse als invasive Art verlangt ein anderes Vorgehen als die geschützte heimische Art.

Wer ist bei Ratten im Garten zuständig?

Auf privatem Grund liegt die Bekämpfung beim Eigentümer, nicht bei einer Behörde. Meldungen zu Ratten im öffentlichen Raum, etwa an Straßen oder auf Grünflächen, nimmt die jeweilige Gemeinde entgegen, nicht der Landkreis Karlsruhe als Kreisverwaltung.

Darf ich ein Marderrevier selbst räumen?

Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht, ganzjährig und unabhängig von der Jahreszeit mit Spitze im Frühjahr. Erlaubt ist Vergrämen und das dauerhafte Schließen von Zugängen, nicht das Töten oder Fangen des Tieres. Die Fachkraft plant Kontrolle und Verschluss entsprechend.

Was passiert bei Fachwerk oder denkmalgeschützten Gebäuden?

An denkmalgeschütztem Fachwerk, wie es im Neckartal am Ufer häufig vorkommt, wird vor jeder Behandlung die Untere Denkmalschutzbehörde einbezogen, damit Eingriffe an der Bausubstanz zulässig bleiben. Das gilt zusätzlich zu den artspezifischen Vorgaben etwa bei Hornissen oder Mardern.

Fall schildern

Ein Anruf ist der kürzeste Weg. Wenn es schriftlich sein soll: das Formular steht auf einer eigenen Seite, damit es hier nicht jede Seite verlängert.

Anrufen: 01579 248366-4 Wir schätzen den Fall am Telefon ein